Was brauche ich, um in der Steiermark fischen zu können?
Benötigt werden: *eine Fischerkarte, auch Landesfischerkarte oder BH-Karte genannt. Diese wird nach Vorlage eines Fischerprüfungszeugnisses ausgestellt. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes. Nichtsteirer können eine Bezirksverwaltungsbehörde frei wählen. Die Landesfischerkarte ist ein Lichtbildausweis und gilt für die ganze Steiermark. Alternativ zur Landesfischerkarte kann auch eine Gastkarte gelöst werden. * eine Lizenz oder Erlaubnisschein. Diese wird vom Fischereiberechtigten bzw. dessen Verkaufsstellen ausgestellt und gilt für bestimmte Gewässer und einen bestimmten Zeitraum (zB Tageskarte, Wochenkarte, etc.) * gültiger Zahlschein für die Landesfischerkarte. Dieser wird zugeschickt. Der Einzahlungsbeleg ist der Landesfischerkarte beizulegen, wodurch diese für ein Kalenderjahr aktiviert wird.
Was ist eine Gastkarte?
Die Gastkarte ersetzt die Landesfischerkarte. Sie gilt in einem Bezirk und für vier Wochen. Voraussetzungen für die Ausstellung gibt es – im Gegensatz zur Landesfischerkarte – keine. Die Fischerprüfung ist demnach nicht notwendig. Die Gastkarte ist dort erhältlich, wo auch die Lizenz gekauft wird.
Ich habe mehrere Jahre den Betrag für die Landesfischerkarte nicht eingezahlt bzw. bin umgezogen und bekomme jetzt keinen Zahlschein mehr zugesendet. Wo kann ich diesen neu anfordern?
Bei jener Behörde, welche die Landesfischerkarte ausgestellt hat bzw. bei jener Bezirksverwaltungsbehörde, wo Sie Ihren aktuellen Hauptwohnsitz haben.
Wo bekomme ich Lizenzen (Tages-, Wochen- oder Jahreskarten)?
Die Organisation des Verkaufes der Lizenzen liegt beim Fischereiberechtigten. Informationen zu den Fischereiberechtigten finden Sie im Digitalen Fischereikataster https://wis.stmk.gv.at/wisonlineext/wbo_fk_search_extern.aspx
Was ist die Fischerprüfung?
Um eine Landesfischerkarte ausstellen zu lassen, muss ein Fischerprüfungszeugnis vorgelegt werden. Fischerprüfungen werden im April und im Oktober jeden Jahres ausschließlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Hauptwohnsitz) durchgeführt. Die Anmeldung bis jeweils 1.März und 1.September erfolgen ebenso dort. Die Prüfung ist schriftlich und betrifft je 10 Fragen aus insgesamt 4
Fachgebieten. Die Unterlagen für die Prüfungsvorbereitung erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Landesfischereiverbandes Steiermark (LINK).
Werden Fischerprüfungszeugnisse und Fischerkarten aus anderen Bundesländern anerkannt?
Anerkannt werden Fischerprüfungszeugnisse aus den Bundesländern Vorarlberg, Salzburg, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien. Mit der Vorlage eines Prüfungszeugnisses aus diesen Bundesländern kann Ihnen die zuständige steirische Bezirksverwaltungsbehörde eine steirische Landesfischerkarte ausstellen. Die Vorlage der Landesfischerkarte aus einem der genannten Bundesländer ohne Fischerprüfungszeugnis ist für die Anrechnung nicht ausreichend.