DIE STEIRISCHE FISCHERPRÜFUNG
Für alle Gewässer in der Steiermark benötigt man zum Fischen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr eine sogenannte Landesfischerkarte, sowie die Erlaubnis des jeweiligen Gewässerbesitzers oder –Pächters. Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und Bewerber um die Zulassung zur Fischerprüfung dürfen den Fischfang ohne Landesfischerkarte, jedoch nur in Begleitung und unter Aufsicht eines berechtigten Fischers ausüben. Personen, welche sich um die Zulassung zur Fischerprüfung bewerben, haben ihr Ansuchen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ihres Hauptwohnsitzes einzubringen. Zur Anmeldung sind Meldezettel, Geburtsurkunde und Lichtbildausweis erforderlich.
Die Anmeldung und Abhaltung der Fischerprüfungen in der Steiermark erfolgt von den Bezirksverwaltungsbehörden.
Die Lernunterlagen sind beim Landesfischereiverband zu bestellen (hier klicken).
Die Termine dazu:
1. Freitag im April (Anmeldung spätestens am 1. März) und
1. Freitag im Oktober (Anmeldung spätestens 1. September)
Die Prüfung findet in Form eines schriftlichen Single Choice Tests (mehrere Antwortmöglichkeiten, eine davon ist richtig) statt (Dauer ca.
1 Stunde). Es sind je 10 Fragen aus folgenden Wissensgebieten zu beantworten:
a) Fischkunde und Hege
b) Gewässer- und Biotopkunde
c) Tierschutz, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische sowie
d) Rechtsvorschriften aus Fischerei, Wasserrecht-, und Naturschutzgesetz, soweit Schutz, Erhaltung und Pflege standortgerechter Lebensgemein-schaften geregelt werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 30 Fragen richtig beantwortet sind, darüber hinaus dürfen in keinem Prüfungsgebiet 5 nicht oder falsch beantwortet sein und im Falle von Mehrfachantworten gilt die Frage als nicht beantwortet.
Prüfungsunterlagen:
Der Leitfaden und der Fragenkatalog sind erhältlich beim Landesfischereiverband Stmk, 8010 Graz, Hamerlinggasse 3 sowie Grazer Straße 16, 8131 Mixnitz (Naturwelten Steiermark). Tel.: 0316/8050-1219, E–mail: office@fischereiverband-steiermark.at
Die Unterlagen können zu den Bürozeiten persönlich abgeholt oder per Post versandt werden.
Preise:
Leitfaden zur Angelfischerei € 29,00
Fragenkatalog: € 6,00
Versandkosten: € 5,50 bei Vorabüberweisung (bitte geben Sie unbedingt als Zahlungsreferenz an: "Unterlagen Ihr Name")
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass aufgrund der Überarbeitung des Fischereigesetzes im Jahr 2014 auch die Unterlagen zur Fischerprüfung überarbeitet wurden. Dies betrifft vorwiegend das Kapitel "Rechtskunde", zu welchem auch einige gänzlich neue Fragen entwickelt wurden. Bitte verwenden Sie ausschließlich Prüfungsunterlagen ab dem Jahr 2019 für die Vorbereitung zur Fischerprüfung!
Prüfungskosten: |
ab 18 Jahre |
bis 18 Jahre |
Antrag, Prüfungsgebühr, Zeugnis | € 71,80 | € 53,30 |
Erstmalige Ausstellung der Landesfischerkarte | € 99,80 | € 85,00 |
(inkl. Jahresgebühr Landesfischerkarte) | ||
Jährliche Verlängerung Landesfischerkarte | € 29,00* | € 14,50 |
* Aufsichtsfischer, sofern sie nicht Eigentümer, Pächter oder Fruchtnießer eines Fischereirechtes sind, sowie ausgleichszulagenberechtigte Rentner und Pensionisten haben Anspruch auf eine 50%ige Ermäßigung.
Kleinere Abweichungen in den Kosten vorbehalten.
Der Nachweis einer in einem anderen Bundesland abgelegten gesetzlichen Fischerprüfung befreit von der Verpflichtung, sich in der Steiermark einer zusätzlichen Prüfung zu unterziehen.
Prüfungen werden aus den folgenden Bundesländern (Stand Jänner 2024) anerkannt: Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien.