Seit 30.3. ist in der Steiermark eine Fischotterverordnung in Kraft. (RIS - Fischotterverordnung) Diese beschränkt sich jedoch derzeit auf nicht zäunbare Teichwirtschaften zur Speißefischerzeugung. Der LFV bittet Bewirtschafter und Angler auch Schäden durch den Fischotter außerhalb des Gültigkeitsbereiches der derzeitigen Verordnung aufzuzeigen um auf die katastrophale Situation in unseren Gewässern hinzuweisen.
Der Steirische Bauerbund bietet die Möglichkeit Bildmaterial mit einer Schadensmeldung hochzuladen und es wird gebeten dies auch unbedingt zu tun.
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